Erklärung zur Barrierefreiheit: Musikschule Denkendorf

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain musikschule-denkendorf.de veröffentlichten Website der Musikschule Denkendorf. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 21.07.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Externe Verlinkung in den Menüs:

  1. Beschreibung: Externe Verlinkung in den Menüs.
  2. Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt. Auf der Inhaltsseite findet eine kurze Beschreibung des externen Inhaltes, sowie eine Verlinkung statt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Musikschule Denkendorf kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Musikschule Denkendorf auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Musikschule Denkendorf überarbeitet werden. Die Musikschule Denkendorf ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Musikschule Denkendorf bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.07.2023 erstellt und zuletzt am 4.09.2024 überprüft und aktualisiert. 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Musikschule Denkendorf
Vertreten durch die 1. Vorsitzende Hanna Clauss
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

BITV - Feedback-Mechanismus

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BITV - Feedback-Mechanismus

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.